Versicherungsbüro Weigl
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Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung






Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherung – Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Mit der Direktversicherung unserer Partner sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Ihre Zusatzrente finanzieren Sie durch Entgeltumwandlung.



Betriebliche Altersvorsorge ( Direktversicherung )


Ihre Vorteile mit der Direktversicherung

Garantierte Rentenzahlung – ein Leben lang

Mit Einzahlungsbeginn sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.

Möglichkeit einer Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder einer privaten
Weiterführung

Ihre eingezahlten Beiträge sind auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher.

Zusätzlich können Sie eine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung wählen.





Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge


Das Rentenniveau sinkt weiter und damit auch die gesetzliche Rente, die Sie beziehen werden. Sichern Sie sich deshalb für die Zukunft ab, um im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie wird durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen und gefördert. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge.



Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge


Direktversicherung: So funktioniert's

Sie haben als Arbeitnehmer den Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge und können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil Ihres Gehalts dafür verwendet wird. Geringfügig Beschäftigte sind davon ausgenommen. Die Direktversicherung Ihrer Volksbanken Raiffeisenbanken ist flexibel und individuell an Ihre Bedürfnisse sowie finanziellen Mittel anpassbar. Sie basiert auf einer Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Ihre Zusatzrente aus bis zu vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens finanziert wird. Auf diese Weise sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Die Angabe der betrieblichen Altersvorsorge in der Steuererklärung entfällt somit. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel lässt sich der Vertrag fortführen. Die bereits eingezahlten Beiträge für Ihre Direktversicherung bleiben erhalten.




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