Staatliche Förderung durch Zulagen
Beim Riestern unterstützt Sie der Staat mit einer Grundzulage von 175 Euro. Wenn Sie Kinder haben und für sie Kindergeld beziehen, kommen weitere Zulagen hinzu. Für jedes Kind, das bis einschließlich 2007 geboren wurde, erhalten Sie jährlich zusätzlich 185 Euro. Für den ab 2008 geborenen Nachwuchs stehen Ihnen 300 Euro Kinderzulage pro Jahr zu.
Ihr Steuervorteil bei der Riester-Rente
Neben den staatlichen Zulagen können Sie bei der privaten Altersvorsorge von einem Steuervorteil profitieren. Ihre jährlichen Aufwendungen – Ihr eigener Sparbeitrag sowie die staatlichen Zulagen – können Sie steuerlich geltend machen. Dazu geben Sie einfach die Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben an. So haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Mehr Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.
Riester-Zulage beantragen
Die Riester-Zulage wird jährlich bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt. Dies kann auch Ihr Vertragspartner für Sie erledigen. Zudem können Sie ihm eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag ausstellen. Damit ermächtigen Sie Ihren Vertragspartner, den Antrag auf Riester-Zulage zukünftig jedes Jahr
stellvertretend für Sie zu stellen.